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Hat man ein Ferienhaus, so hat man wenn man wieder nach Hause fährt, immer ein schlechtes Gewissen, denn man lässt in so einem Ferienhaus doch schon ein beachtliches Vermögen zurück. In der Regel handelt es sich dabei um einen ganzen Hausstand, angefangen von Möbeln, Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik und auch Gebrauchsgegenstände und Dekoartikel. Wenn es dabei nicht gerade so ist, dass dieses Ferienhaus noch von anderen genutzt wird (Time-Sharing), gehört alles was sich in diesem Ferienhaus befindet einem selbst.
Wie auch sein Eigentum in seiner regulären Wohnung will man natürlich auch sein Eigentum in der Ferienwohnung schützen, vor Einbruchsdiebstahl und sonstigen Schadensereignissen, wie Überschwemmungen und so weiter, die selbst ein Haussitter nicht verhindern könnte. Und man selbst kann auch nicht jeden Abend in sein Ferienhaus fahren, das möglicherweise noch in einem anderen Land ist, um nach dem Rechten zu sehen.
Dabei kann man neben dem Ferienhaus selbst auch dazu gehörende Nebengebäude, oder aber eine frei stehende Garage oder eine Gartenlaube mit in die Ferienhausversicherung integrieren.
In einem solchen Fall lohnt es sich eine so genannte Ferienhausversicherung abzuschließen.
Es handelt sich dabei um eine Kombination zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung. Abgerundet werden kann eine derartige Versicherung noch durch eine Grundbesitzerhaftpflicht. Hierbei sind jedoch die Gesetze des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, in denen das Ferienhaus steht.
Länder, für die ein derartiger Versicherungsschutz angeboten wird, sind unter anderem Österreich, die Schweiz und Griechenland, wie auch Spanien und Portugal und Frankreich, sowie Großbritannien und Irland, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen, aber auch Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg.
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